Gebühr für den Zahlungsbefehl und die Konkursandrohung
Gemäss Art. 68 SchKG B. (Betreibungskosten) trägt der Schuldner die Betreibungskosten. Dieselben sind vom Gläubiger vorzuschiessen. Wenn der Vorschuss nicht geleistet ist, kann das Betreibungsamt unter Anzeige an den Gläubiger die Betreibungshandlung einstweilen unterlassen. Der Gläubiger ist berechtigt, von den Zahlungen des Schuldners die Betreibungskosten vorab zu erheben.
Forderungsbetrag (in CHF) Gebühren in CHF (inkl. Posttaxen)
bis | 100.00 | 21.00 | ||
zwischen | 100.00 | bis | 500.00 | 34.00 |
zwischen | 500.00 | bis | 1‘000.00 | 54.00 |
zwischen | 1‘000.00 | bis | 10‘000.00 | 74.00 |
zwischen | 10‘000.00 | bis | 100‘000.00 | 104.00 |
zwischen | 100‘000.00 | bis | 1‘000‘000.00 | 204.00 |
über | 1‘000‘000.00 | 414.00 |
Die aufgeführte Gebühr setzt sich wie folgt zusammen (Stand 01. April 2011):
Grundgebühr gemäss Art. 16 Abs. 1 GebV SchKG, welche den Erlass, die doppelte Ausfertigung, die Eintragung und die Zustellung des Zahlungsbefehls resp der Konkursandrohung (Art. 39 GebV SchKG) beinhaltet.
Gebühr für die Zustellung des Zahlungsbefehls resp. Konkursandrohung durch das Betreibungsamt, d.h. Ersatz der Zustelltaxe, welche das Amt bei der Postzustellung (Zustellung mit Zustellnachweis) des Zahlungsbefehls resp. Konkursandrohung an den Schuldner, gemäss Tarif der Schweizerischen Post, zu entrichten hätte. Diese Zustellkosten betragen aktuell Fr. 8.20 pro Betreibungsurkunde.
Portoauslagen für die eingeschriebene Rücksendung des Zahlungsbefehlsdoppels resp. des Doppels der Konkursandrohung an den Gläubiger (Art. 70 i.V.m. Art. 34 SchKG). Diese Einschreibetaxe beträgt zur Zeit Fr. 5.80.
Gebühr für die Betreibungsauskunft
Gemäss Art. 12a GebV SchKG (Schriftliche Betreibungsauskünfte) beträgt die Gebühr für einen schriftlichen Auszug aus dem Betreibungsregister unabhängig von der Seitenzahl pauschal Fr. 17.00. Wird der Registerauszug dem Antragsteller per A-Post, Fax oder elektronisch zugestellt, so beträgt die Gebühr inklusive Zustellung Fr. 18.20. Wünscht der Empfänger eine Zustellung per eingeschriebener Post, so beträgt die Gebühr inklusive Zustellung Fr. 22.80.